PRO CLIENTA Erwerbsunfähigkeit

„Wenn medizinische Einschätzungen den Unterschied machen"

Interview mit Norbert Ott, Geschäftsführer und Mitbegründer der PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe, zum Thema Erwerbsminderungsrente (EMR)

Dr. Gabriele Reinartz: Herr Ott, die offiziellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung sind ernüchternd: Fast jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderungsrente wird abgelehnt. Wie geht PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe mit dieser Realität um?

Norbert Ott: Das ist leider der Alltag vieler Menschen. Hinter jeder Ablehnung steht eine persönliche Situation, die oft nicht vollständig erfasst wurde. Viele Betroffene wenden sich nach einem negativen Bescheid direkt an einen Rechtsanwalt. Nach einer Ablehnung richten sich viele Schritte zunächst auf Fristen und rechtliche Möglichkeiten. Gleichzeitig bleibt die medizinische Einordnung oft unklar.

Entscheidend ist, dass die medizinischen Grundlagen frühzeitig sorgfältig geprüft und nachvollziehbar dargestellt werden. Genau an dieser Stelle liegt häufig der Unterschied im weiteren Verlauf. Wir sorgen dafür, dass die medizinischen Grundlagen von Beginn an sorgfältig geprüft und in die Sprache der Rentenversicherung übertragen werden. Für die Betroffenen bedeutet das: Sie müssen nicht selbst versuchen, medizinische und juristische Details zu überblicken – jemand nimmt ihnen diese Last ab.

Erst wenn klar ist, dass die Dokumentation dem Prüfmaßstab der Rentenversicherung standhält, wird der weitere Weg empfohlen. Für Betroffene bedeutet das: Ihre tatsächliche Leistungsfähigkeit wird nachvollziehbar dargestellt. Und Verfahren verlaufen strukturierter.

Dr. Gabriele Reinartz: Warum ist diese sorgfältige Vorprüfung so wichtig?

Norbert Ott: Die Statistik zeigt, dass ein großer Teil der Ablehnungen auf medizinische Gründe zurückgeführt wird. Häufig geht die Rentenversicherung davon aus, dass Versicherte noch über sechs Stunden täglich arbeiten können. Genau an diesem Punkt setzen wir an: Die vorhandenen ärztlichen Unterlagen werden geprüft, ergänzt und in einen Zusammenhang gebracht, der das tatsächliche Leistungsvermögen realistisch abbildet.

Wenn sich ergibt, dass eine Tätigkeit nur noch unter drei Stunden täglich möglich ist, wird dies klar und nachvollziehbar dokumentiert. Das schafft eine Grundlage, auf der Entscheidungen klarer getroffen werden können.

Dr. Gabriele Reinartz: Ein großes Hindernis ist oft der Grundsatz „Reha vor Rente“. Wie gehen Sie damit um?

Norbert Ott: Der Grundsatz „Reha vor Rente“ bedeutet für viele Menschen zusätzliche Unsicherheit und eine weitere Phase der Belastung. Deshalb wird schon früh geprüft, ob eine medizinische Reha realistisch noch zu einer Verbesserung der Erwerbsfähigkeit führen kann. Wenn Ärztinnen und Ärzte zu dem Ergebnis kommen, dass dies nicht mehr zu erwarten ist, wird diese fehlende Reha-Perspektive sorgfältig dokumentiert.

Für die Betroffenen ist das ein wichtiger Schutz: Sie erfahren frühzeitig, welche Maßnahmen sinnvoll sind – und welche Umwege sich vermeiden lassen. So entsteht ein klarer Weg statt eines endlosen Hin und Her zwischen Reha, Gutachten und Bescheiden.

Dr. Gabriele Reinartz: Wie arbeiten Sie mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten zusammen?

Norbert Ott: In vielen Fällen reichen die ursprünglichen Unterlagen der Hausärztinnen und Hausärzte nicht aus, um die Minderung der Erwerbsfähigkeit im Sinne der Rentenversicherung ausreichend zu belegen. Häufig werden ergänzende Unterlagen benötigt, um die Situation vollständig darzustellen. Zugleich werden versicherungsrechtliche Aspekte wie die „3-aus-5-Regel“ aufmerksam im Blick behalten. Es geht darum, zu verhindern, dass ein Antrag an formalen Lücken scheitert, obwohl die gesundheitliche Situation eindeutig ist. Für die Betroffenen bedeutet das: Jemand achtet im Hintergrund darauf, dass kein wichtiger Baustein übersehen wird.

Dr. Gabriele Reinartz: Viele Menschen leiden vor allem unter psychischen Belastungen. Finden diese in Ihrer Arbeit ausreichend Beachtung?

Norbert Ott: Psychische Erkrankungen sind heute einer der häufigsten Gründe für Erwerbsminderung. Gleichzeitig werden sie in Begutachtungen oft als „kompensierbar“ bewertet. Körperliche und psychische Einschränkungen sollten jedoch gemeinsam betrachtet werden.

Entscheidend ist, wie sich beides im Alltag auswirkt: auf Konzentration, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit und soziale Interaktion. Wenn diese Aspekte klar beschrieben sind, kann die Rentenversicherung das tatsächliche Leistungsvermögen besser einschätzen. Betroffene erleben dann, dass auch die unsichtbaren Belastungen ernst genommen werden.

Dr. Gabriele Reinartz: Wie fällt Ihre bisherige Bilanz aus?

Norbert Ott: Die Erfahrung zeigt: Sorgfältige Vorbereitung kann viele Konflikte vermeiden. Und trägt dazu bei, dass Verfahren klarer und nachvollziehbarer verlaufen – häufig ohne jahrelange Auseinandersetzungen vor Gericht.

Im Mittelpunkt steht dabei ein Grundsatz: Wer früh für Klarheit sorgt, schützt Menschen vor zusätzlicher Belastung. Für Betroffenen heißt das: Der Weg zur möglichen Rente wird besser planbar, und sie stehen nicht mehr allein vor einer unüberschaubaren Bürokratie.

Dr. Gabriele Reinartz: Gibt es eine Möglichkeit, die Unterstützung von PRO CLIENTA Unfall- und Patientenhilfe zunächst unverbindlich zu nutzen?

Norbert Ott: Natürlich. Zu Beginn werden Unterlagen gesichtet und gemeinsam eingeordnet. Daraus entsteht eine erste Orientierung. In dieser Phase werden die vorliegenden Unterlagen gesichtet und in Ruhe besprochen. Betroffene erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob und unter welchen Voraussetzungen eine volle oder teilweise Erwerbsminderung in Betracht kommt. Das schafft von Anfang an Transparenz.

Das Interview führte Dr. Gabriele Reinartz, Freie Journalistin.

 

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